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Verkäufer, Käufer, Positionen, Steuern, Summen, Zahlung und Anhänge in einer ruhigen, druckbaren Ansicht. Über den Browser kannst du die Seite drucken oder als PDF sichern.
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Wohlgeformtheit, Profil, Pflichtfelder, Summen, Steuern, Daten und IBAN. Jeder Treffer nennt die Regel, zum Beispiel BR-01 aus EN 16931 oder BR-DE-15 aus der XRechnung-CIUS.
Mit dem Wachstumschancengesetz (BGBl. 2024 I Nr. 108) wurden die Regeln zur Rechnung nach § 14 UStG für Umsätze nach dem 31. Dezember 2024 neu gefasst. Zwischen inländischen Unternehmern ist regelmäßig eine E-Rechnung zu verwenden.
Seit dem 1. Januar 2025 ist eine E-Rechnung nur noch eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das eine automatische Verarbeitung ermöglicht. Ein einfaches PDF ohne XML gilt als sonstige Rechnung. Quelle: BMF-FAQ zur E-Rechnung und BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 (III C 2 - S 7287-a/23/10001 :007).
Ausnahmen und Übergangsfristen stehen in denselben Quellen. Diese Website bewertet nicht, ob in deinem Fall eine Pflicht besteht.
Nein. Die Datei wird nur auf deinem Gerät gelesen. Es gibt keinen Upload und keine Speicherung von Rechnungsinhalten auf einem Server.
XRechnung als UBL- oder CII-XML sowie ZUGFeRD und Factur-X als PDF mit eingebettetem XML. Ein reines Sicht-PDF ohne XML ist keine E-Rechnung.
Nein. Der Tester prüft nur technisch (Wohlgeformtheit, Profil, Pflichtfelder, Rechen- und Formatplausibilität). Das ist keine Rechts- oder Steuerberatung.
Für nach dem 31. Dezember 2024 ausgeführte Umsätze zwischen inländischen Unternehmern gilt regelmäßig die Pflicht zur E-Rechnung. Grundlage sind das Wachstumschancengesetz und § 14 UStG; die Verwaltungsauffassung steht im BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024.